Opfervertretung und Verletztenbeistand

Ihr Anwalt für Opferrecht

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?

Die Auswirkungen einer solchen Tat sind oft erheblich. Eine tiefgreifende Verunsicherung des Opfers, eine Erschütterung des Lebens- und Weltbildes sind die häufige Folge. Die Bedürfnisse der Geschädigten sind dabei ganz unterschiedlich und verändern sich oft auch im Laufe der Zeit. Zu einer Verarbeitung des Erlebten dient oft auch die rechtliche Bewältigung. Dabei bewegen Geschädigte immer wieder viele Fragen:

  • Möchte ich mich aktiv im Strafprozess beteiligen oder bleibe ich lieber im Hintergrund?
  • Wie stelle ich sicher, dass das von mir Erlittene als Unrecht benannt wird? Bekomme ich  “Gehör” und eine “Stimme” im Strafverfahren?
  • Wie läuft eine Vernehmung bei der Polizei oder im Gericht ab?
  • Möchte ich versuchen, Schadensersatz zu erhalten?
  • Kann ich das auch in einem Strafprozess? Wer hilft mir, wenn bei dem Täter “nichts zu holen” ist? Kann ich bei schweren Folgen denn auch auf staatliche Hilfe (z.B. Rente) hoffen?
  • Wie kann ich mich vor dem Täter schützen?
  • Habe ich auch Ansprüche gegen den Staat?

Die rechtlichen Möglichkeiten, die den Geschädigten zur Seite stehen, sind oft nicht bekannt und bleiben häufig ungenutzt. Hierzu gehören u.a.

  • Vertretung und Begleitung im Strafverfahren (z.B. in der Nebenklage, Verletztenbeistand)
  • Begleitung bei Vernehmungen (Zeugenbeistand)
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Vertretung im sog. Adhäsionsverfahren oder in einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage
  • Beratung und Begleitung vor einer Aussage als Zeuge (Zeugenbeistand)
  • Gewaltschutzverfahren und Unterlassungsansprüche
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
  • etc.


Die Vertretung von Geschädigten bildet seit der Gründung der Kanzlei einen Schwerpunkt der §KaG – Kanzlei am Gericht. Doch auch davor hat Herr Rechtsanwalt Dr. Rohne jahrelang Bedürfnisse von Opfern wissenschaftlich untersucht und hierzu verschiedene Fachpublikationen veröffentlicht und Vorträge im In- und Ausland gehalten. Heute ist Herr Rechtsanwalt Dr. Rohne ein engagierter Vertreter von Geschädigten und darüber hinaus Gründer und Leiter der Arbeitsgemeinschaft Opferrecht im Anwaltsverein Heidelberg e.V.

In der anwaltlichen Betreuung durch die §KaG – Kanzlei am Gericht dürfen und sollen Sie erleben, dass Sie als Betroffene(r) gesehen, gehört und ernst genommen werden und dabei in allen für Sie relevanten rechtlichen Fragen umfassend beraten und vertreten werden.

Selbstverständlich arbeitet die KaG – Kanzlei am Gericht mit verschiedenen Personen und Organisationen zusammen (z.B. Psychotherapeuten, lokalen und überregionalen Opferschutz- und Hilfsorganisationen).

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.