Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Rohne Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei lag von Beginn der Kanzleigründung an auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Seither werden Unternehmen und Arbeitnehmer umfassend arbeitsrechtlich beraten und vertreten.

Ob fristlose oder fristgemäße Kündigung, Abfindung oder Abmahnung, Urlaub, Lohn, Arbeitszeugnis – die Rechtslage im Arbeitsrecht gleicht leider einem “Dschungel” und ist für die beteiligten Unternehmen und Arbeitnehmer kaum zu überblicken. Gleichzeitig lauern zahlreiche Fallstricke: Wann darf ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Darf man während einer Krankheit kündigen? Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag? Gibt es einen Anspruch auf Abfindung? Was darf in einem Arbeitsvertrag stehen?  Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer vertraglich zu? Antworten auf diese Fragen finden sich leider nur verstreut in zahlreichen Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen. Wegen dieser Unübersichtlichkeit ist eine frühzeitige und kompetente anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Einige Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung durch die §KaG – Kanzlei am Gericht sind u.a.

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung
    (einschließlich der Beratung und Betreuung im Vorfeld sowie der Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren)
  • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen (einschl. der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen)
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen – Probleme in der Durchführung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertragsgemäße Beschäftigung
  • Eingruppierung/ Höhergruppierung
  • Versetzung
  • Urlaubsrecht
  • Abmahnung
  • Zeugnisse (Überprüfung und Erstellen von Zwischen- und Arbeitszeugnissen)
  • Teilzeitarbeit
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Tarifrecht


Die Spezialisierung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rohne auf das Arbeitsrecht erfolgte bereits im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienst sowie die spätere Qualifizierung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Durch zusätzliche kontinuierliche Fortbildungen v.a. auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts wurden diese Fachkenntnisse stets aktualisiert und vertieft. Durch eine zusätzliche Belegung der Fachanwaltslehrgänge im Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Steuer- und dem Strafrecht sowie verschiedene Fortbildungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts wird eine umfassende Vertretung auch in Bereichen mit Berührungspunkten anderer Rechtsgebiete gewährleistet.

Die §KaG – Kanzlei am Gericht freut sich, auch Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemen zur Seite zu stehen.

Weitere Artikel zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf der Webseite www.arbeitsrechte.de. Da es sich hierbei um einen externen Anbieter handelt, können wir die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleisten.