Verkehrsrecht

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Bodmann mit seiner langjährigen Erfahrung in allen Fragen des Verkehrsrechts zur Verfügung.

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Verkehrsunfall – Schadensersatz durchsetzen

Verkehrsunfälle passieren täglich. Die Folgen sind für Geschädigte immer belastend und bedeuten Ärger und Zeitaufwand.
Lassen auch Sie sich professionell unterstützen, um zu erhalten, was Ihnen an Schadensersatz zusteht!
Wir entlasten Sie soweit möglich und leiten die notwendigen und sinnvollen Schritte für die Schadenregulierung ein.
Durch Spezialisierung auf die Bearbeitung von Unfallschäden kennen wir die Rechtslage im Detail, finden die richtigen Ansprechpartner und setzen Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall entsprechend zügig durch.

Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Es ist Alltag im Straßenverkehr. Ganz schnell ist man geblitzt, gefilmt und angezeigt. Angeblich sind Sie zu schnell gefahren, haben den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder sollen bei Rot über die Ampel gefahren sein. Das passiert vielen Verkehrsteilnehmern, vor allem jenen, die täglich mit dem Auto unterwegs sind und auf den Führerschein entsprechend angewiesen. Geben Sie nicht gleich auf, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in der Post haben.
Als spezialisierte Kanzlei wissen wir, worauf es im Bußgeldverfahren ankommt. Nach Akteneinsicht beurteilen wir, welche Einwendungen geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen.

Regel Nr. 1: Sich nicht selbst belasten.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, sind aber gar nicht gefahren? Im fließenden Verkehr, also bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gibt es in Deutschland keine Halterhaftung. Nur der tatsächliche Fahrzeugführer kann verantwortlich gemacht werden. Sie müssen als Betroffener an der Aufklärung nicht aktiv teilnehmen, schon gar nicht sich oder einen nahen Angehörigen belasten. Den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, ist Aufgabe der Behörde.

„Antworten Sie innerhalb von 7 Tagen um Rechtsnachteile zu vermeiden“.
Sehr oft teilen Mandanten mit, dass aber in der Anhörung – fettgedruckt – steht, dass innerhalb einer Woche zu antworten ist. Das funktioniert offenbar so gut, dass fast bundesweit die Behörden das oder Ähnliches schreiben – obwohl für Betroffene fast nie eine Pflicht zur Reaktion auf die Anhörung besteht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Einspruch gegen Bußgeldbescheid? Prüfung der Erfolgsaussichten
Die Durchführung exakter Messungen im Straßenverkehr ist kompliziert. Sie erfordert Kenntnisse zu Messgeräten, möglichen Fehlerquellen und geltenden Vorschriften, etwa zur Aufstellung und Einrichtung.
Einsicht in die Ermittlungsakte gibt Auskunft,

  • welches konkrete Messverfahren in Ihrem Fall verwendet wurde
  • ob die Messung ordnungsgemäß nach gesetzlichen Vorgaben und denen des Geräteherstellers erfolgte
  • ob der Messbeamte die Befähigung besaß, mit diesem Messgerät amtliche Messungen durchzuführen oder
  • ob möglicherweise Mess- oder Bedienfehler vorliegen, welche die Messung ungültig machen oder zumindest
  • zu einem erhöhten Toleranzabzug führen
  • oder gar ein Verstoß vorliegt, der die Messung unverwertbar macht.

Fristen beim Bußgeldbescheid
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids ist Eile geboten. Wird nicht binnen einer Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt, dann wird der Bescheid rechtskräftig und kann unter Umständen nicht mehr angegriffen werden.
Fahrverbot
Droht ein Fahrverbot wegen hoher Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Trunkenheits- oder Drogenfahrten? Oft gibt es gute Chancen, ein Fahrverbot abzuwenden bzw. aufzuschieben, vorausgesetzt, man geht die Sache richtig an.
Die schier endlose Liste von verschiedenen Messgeräte ist uns bestens bekannt. Ob ESO ES 3.0 – Riegl FG 21 – Traffi Phot S – Traffipax Speedophot – Leivtec XV 3 – PoliScan Speed – ProVida – wir kennen die Tücken der Geräte und ihre potentiellen Messfehler.

Auch in Fragen zu Führerscheinsachen beraten und vertreten wir Sie gerne.

Widerrufsjoker bei Autofinanzierungen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus der Bearbeitung zahlreicher Widerrufe gegen Autobanken:
Mit Urteilen vom 27.10.2020, Az XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Verweisung in der Widerrufsinformation auf “alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB” dazu führen kann, dass ein Widerruf noch lange nach Vertragsabschluss möglich ist.

Bei zahlreichen Autofinanzierungen wurden Kunden falsch oder unvollständig über ihre Rechte informiert. Betroffen sind davon sowohl Autokredite als auch Leasingverträge.
Wie das Landgericht Berlin mit einem Sensationsurteil gegen die Volkswagen Bank vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16, haben zahlreiche Gerichte den Kunden über das Widerrufsrecht die Rückabwicklung des Autokaufs ermöglicht.
Hierbei wird nicht nur der Kreditvertrag rückabgewickelt, sondern auch das verbundene Geschäft, also der Autokauf.
Bei Dieselfahrzeugen ist der Widerruf besonders lukrativ, da zunehmend Fahrverbote drohen oder aber aufgrund des Abgasskandals hohe Wertverluste bestehen.

Welche Banken können betroffen sein?

  • Audi Bank
  • BMW Bank
  • FCA Bank (Fiat Bank, Jaguar Bank)
  • FCE Bank (Ford Bank)
  • Honda Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MCE Bank (MKG Bank – Mitsubishi)
  • RCI Banque (Nissan Bank)
  • Opel Bank
  • PSA Bank (Peugeot, Citroën)
  • Porsche Financial Services
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • Seat Bank
  • Škoda Bank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank

Die Liste ist beispielhaft. Es gibt zahlreiche Banken, die Autokäufe finanziert haben.

Gerne prüfen wir ihren Finanzierungsvertrag individuell im Detail!

Welche Fehler sind oft vorhanden?

  • Fehlende Einbeziehung der Standardinformationen,
  • Verweis auf “Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB”
  • Fehlender Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht,
  • Fehlende Nennung des Darlehensvermittlers und der Provision,
  • Unklare Auszahlungsbedingungen,
  • Falsche Angaben zur Aufsichtsbehörde (BaFin bzw. EZB),
  • Falsche Angaben zur Wertersatzpflicht bei Widerruf,
  • uvm.

Widerruf selbst erklären?
Lassen Sie Ihren Vertrag zunächst fachkundig überpfüfen.
Gerne überprüfen wir ob Ihr Vertrag widerrufbar ist und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Experte zum Abgasskandal

Wir haben zahlreiche Gerichtsverfahren für Autokäufer im Abgasskandal geführt.
Wir kennen uns mit dem Thema aus.
Gerne prüfen wir auch für Sie, ob sich ein Vorgehen gegen den Hersteller oder Verkäufer lohnt.

Volkswagen – Audi – Seat -Skoda

Haben Sie ein Rückrufschreiben erhalten, dass Ihre Motorsoftware geändert werden soll? Dann ist Ihr Fahrzeug wahrscheinlich mit einer illegalen Software ausgeliefert worden.
Kontaktieren Sie uns gern, um Ihre Möglichkeiten zu überprüfen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.
Baujahre 2015 bis zuletzt:
Das Nachfolgemodell vom Skandalmotor EA189, der EA288, ist vermutlich auch betroffen. Ein erster Rückruf betrifft hier den VW Bus T6. Ob die Software ebenfalls als illegal eingestuft wird, steht aktuell bei mehreren Gerichten zur Entscheidung.
Betroffen sind auch 3,0 Liter 6-Zylinder-Motoren, wie der EA897. Diese wurden auch bei Audi und Porsche verbaut. Die Betroffenheit kam später ans Licht. Daher bestehen erst vereinzelte Urteile.
Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen. Wir bieten Ihnen auch hier eine kostenlose Ersteinschätzung.

Daimler – Mercedes Benz
Lt. der Rechtsprechung sind die Grenzwerte für Schadstoffe auch im realen Fahrbetrieb einzuhalten.
Daher wurde die Daimler AG bereits mehrfach vom Landgericht Stuttgart verurteilt, z.B.:
Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19,
Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18,
Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 121/19.

Viele Motoren mit der Bezeichnung 180d, 200d, 220d, 250d, 300d oder 350d sind verdächtig. Auch solche im Vito und Viano. Das Kraftfahrbundesamt hat bereits zu einem Rückruf bstimmter Modelle verpflichtet. Der Hersteller versucht daneben offenbar auch mit freiwilligen Maßnahmen weiteren Rückrufen zuvor zu kommen.

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen. Wir bieten Ihnen auch hier eine kostenlose Ersteinschätzung.