Erbrecht

Ihr Anwalt für Erbrecht

Niemand befasst sich gern mit dem Tod. Dennoch wird er jeden einmal unweigerlich ereilen. Wer zu Lebzeiten nicht bestimmt, was mit dem Nachlass im Todesfall passieren soll, sorgt bei den Hinterbliebenen womöglich für langjährigen Streit. Hier rechtzeitig vorzusorgen kann der Familie viel Ärger ersparen.
Lassen Sie sich also zu Lebzeiten beraten.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hierdurch ist der Ehepartner oft nicht abgesichert, da sich das Erbe auf mehrere gesetzliche Erben aufteilt.
Sie haben ein sog. “Berliner Testament”, durch welches sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben? Früher war diese Form eine Art Standard-Testament. Der heutigen Lebensrealität wird sie jedoch oft nicht mehr gerecht.
Jeder Erblasser hat bei der Gestaltung seines Testaments große Freiheiten. Gemeinsam können wir den letzten Willen ermitteln und so formulieren, dass er auch vollzogen wird.
In vielen Fällen bietet sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an. Das gilt vor allem, wenn mehrere Miterben bestehen. Hierdurch können Sie bestimmen, dass jemand, der nicht zu den Erben gehört, Ihren letzten Willen umsetzt. Das verhindert Streit unter den Erben und verhindert etwa dass eine Teilungsversteigerung notwendig wird.
Die Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und Aspekten wie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Ausgleichspflichten und die Erbschaftssteuer, machen eine erbrechtliche Beratung sehr empfehlenswert. Melden Sie sich gern bei uns, und wir finden gemeinsam Ihre individuelle Erbschaftsregelung.

Sie haben geerbt und Fragen dazu?

Ist die Erbschaft anzunehmen oder besser auszuschlagen? Wer zahlt die Bestattungskosten? Was ist mit Vermächtnissen? Was kann ich als Miterbe entscheiden?
Zahlreiche Fragen treffen Erben. Wir beantworten sie mit Ihnen.

Erbschaftssteuer – der Staat hält die Hand noch einmal auf…

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält zahlreiche Regelungen, teilweise Steuerbefreiungen für Hausrat oder für Wohnraum, der selbst genutzt wird, für Unternehmen und Betriebsvermögen, uvm.
Lassen Sie sich professionell beraten, um unnötig hohe Erbschaftssteuerzahlungen zu vermeiden.

Pflichtteil

Nicht umsonst heißt es im Volksmund: „Im Erbfall lernt sich die Familien kennen…“

Das deutsche Erbrecht enthält Vorkehrungen, dass beispielsweise leibliche Kinder nicht leer ausgehen.

Lassen Sie sich im Erbfall beraten, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Pflichtteilsberechtigte haben Auskunftsrechte und Zahlungsansprüche gegen Erben. Diese durchzusetzen gehört zu den Kernkompetenzen eines Rechtsanwaltes im Erbrecht.

Stiftung errichten – weiter wirken

Sie haben bestimmte Vorstellungen was nach Ihrem Tod von Ihren Ideen, Überzeugungen und Werten weiter leben und wirken soll?

Die Errichtung einer Stiftung kann viele Möglichkeiten eröffnen: Steuersparen zu Lebzeiten und nachhaltiges Wirken über den Tod hinaus.

Wir haben verschiedene Konzepte in diesem Bereich. Sprechen Sie uns an und wir suchen die optimale Lösung für Ihre Wünsche.

Wir beraten Sie in den Bereichen

  • Testament
  • Erbschaft
  • Miterbe
  • Pflichtteil
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis
  • Erbschaftssteuer
  • Teilungsversteigerung
  • Erbauseinandersetzung