Sozialrecht

Ihr Anwalt für Sozialrecht

Das Sozialrecht ist mit einer Vielzahl an Bestimmungen stets im Wandel und für den Bürger kaum überschaubar. Wer kennt nicht das Gefühl von Ohnmacht gegenüber einer scheinbar übermächtigen Verwaltung?

Doch auch die Verwaltung kann und darf sich sachlichen Argumenten nicht verschließen. Sie hat die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und macht dabei oft Fehler. Wichtig für den betroffenen Bürger ist dann, den richtigen Weg zum Erreichen seiner Ziele zu wählen, Fristen zu wahren, den Zugang von Schriftstücken sicherzustellen usw. Auch vor der letzten Option, der gerichtlichen Auseinandersetzung, braucht niemand zurückzuschrecken. Im Sozialrecht gilt das v.a. auch deshalb, weil hierbei keine Gerichtskosten und in der Regel auf Seiten der Behörde auch keine Anwaltsgebühren anfallen.

Die §KaG – Kanzlei am Gericht wird Ihnen helfen, die vorhandenen Möglichkeiten Ihrer Interessenwahrung auszuloten und optimal zu nutzen.

Das gilt v.a. in den Bereichen

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Erwerbsminderungsrente
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz


 

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